Am 01.01.2006 wollte ich zwei Freunde vom Bahnhof in Konstanz abholen. An sich keine grosse Sache. Also hab ich mich um kurz nach 17.00h ins Auto (mit schweizer Kennzeichen) gesetzt und auf den Weg nach Konstanz gemacht. Nach ca. 30min bin ich dann auch an der Grenze Schweiz-Deutschland angekommen und sehe schon, die Deutschen schikanieren die Schweizer mal wieder und machen „Dienst nach Vorschrift“ – das bedeutet alle werden angehalten und der Ausweis wird kontrolliert. Das ist auch nicht weiter schlimm, es dauert zwar etwas länger aber ich hatte ja auch noch 15min Zeit und von der Grenze bis zum Bahnhof sind es nur ein paar Minuten. Also kein Grund zur Panik. Nach zwei bis drei Minuten bin ich dann an der Reihe. Ich halte dem Grenzbeamten meinen, es sei angemerkt: deutschen, Personalausweis hin. Der Beamte schaut sich den Ausweis an, dann schaut er auf mein Nummernschild und dann wieder auf meinen Ausweis. Ich denke: „Was wird jetzt wohl kommen?“ Und kaum war der Gedankenganz zu Ende, da kam auch schon die Antwort. Der Beamte schaut mich an und fragt, wem das Auto gehöre.
Ich: „Meiner Mutter.“
Beamter: „Wo sind sie wohnhaft?“
Ich: „In Frankfurt, so wie es auf meinem Ausweis steht.“
Beamter: „Mit diesem Auto dürfen sie nicht nach Deutschland einreisen.“
Ich: „Das ist jetzt ein Witz, oder.“
Beamter: „Nein.“
Darauf hin bat mich der Beamte, das Auto an die Seite zu fahren, damit ich den Verkehr nicht weiter aufhalte und dann erklärte er mir, warum ich nicht einreisen dürfe. Das Resultat war: Ich musste an der Grenze wenden und grad wieder zurück in die Schweiz fahren. Mittlerweile waren es nur noch knapp fünf Minuten, bis meine Freunde in Konstanz am Bahnhof auf mich warten würden. Doch ich stand auf der schweizer Seite der Grenze und kam nicht rüber. Also rief ich zu Hause an und erklärte mehr oder weniger wütend, na gut, ich war stink sauer, dass ich nicht nach Deutschland einreisen könne. Darauf hin fuhr Kurt zu Hause los um mich an der Grenze zu treffen.
Die Begründung des „Einreiseverbots“ war: Eine Person aus Deutschland, mit deutschem Pass, darf ein Auto, welches nicht aus der EU kommt, nicht in der EU fahren, es sei denn, es ist in einem EU-Land versteuert. Zu Fuss hätte ich also einreisen dürfen…
Während ich so auf Kurt wartete, dachte ich mir, ich frage mal den schweizer Zoll, wie das in der Schweiz so gehandhabt wird. Hier wurde mir gesagt, dass es dieses Gesetzt auch auf Seiten der Schweiz gäbe aber man gewähre den Leuten eine Frist von drei Tagen um das Auto wieder aus dem Land zu bringen. Ich hätte also, wenn ich einen Schweizer Pass besässe, mit einem in Deutschland angemeldeten Auto in die Schweiz einreisen dürfen, hätte es aber innerhalb von drei Tagen wieder aus der Schweiz raus haben müssen. Man, mir hätten an dem Abend 30 Minuten gereicht und ich hätte das Auto wieder aus dem Land gehabt. Aber nein, in Deutschland gibt es keine Frist. Da darf man gar nicht erst einreisen.
Fazit: Ich darf die Autos meiner Eltern in der Schweiz fahren. In Deutschland nur, wenn meine Mutter oder Kurt neben mir sitzen…
Am Ende kam dann Kurt und wir konnten die zwei mit ca. 40min Verspätung abholen.